Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Wer kann sich Top Relais anschliessen?

Im Kanton Wallis wohnhafte Privatpersonen, die Hausdienstangestellte beschäftigen (Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung, Krankenpflege, gelegentliche Gartenarbeit), oder gemeinnützige Vereine mit Personal (Raumpflege, Kurse, administrative Arbeiten usw.).

Auch eine Privatperson, die Hausdienstpersonal für eine Ferienwohnung im Wallis einstellt, kann unsere Dienste in Anspruch nehmen.

Der Wohnsitz der Arbeitnehmenden ist nicht massgebend.

Kann ein Unternehmen die Dienste von Top Relais in Anspruch nehmen?

Nein. Ein Unternehmen muss sich direkt einer AHV-Ausgleichskasse anschliessen, um seine Arbeitnehmenden zu deklarieren.

Gilt für die Deklaration des Personals eine Unter- oder Obergrenze in Bezug auf Stundenzahl oder Lohn?

Nein. Im Bereich Hauswirtschaft sind die Arbeitgebenden dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden ab der ersten Arbeitsstunde und ab dem ersten Franken zu deklarieren. Ausserdem müssen bei Tätigkeiten in einem Privathaushalt die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge auch dann abgerechnet werden, wenn der Nebenerwerb 2300 Franken nicht übersteigt. Siehe Merkblatt zur Hausdienstarbeit

Kann ich mehrere Arbeitnehmende versichern?

Ja. Legen Sie dazu einfach die gewünschten Arbeitsbeziehungen in Ihrem Online-Konto an.

Wenn Sie Ihr Konto nicht online verwalten, senden Sie für jede angestellte Person das Formular «Angaben Arbeitnehmer/in» und das Formular «Informationen über den Vertrag» an Top Relais.

Wie viel wird mich das kosten?
  • Bei Löhnen unterhalb der BVG-Eintrittsschwelle belaufen sich die Sozialversicherungsbeiträge auf rund 20 Prozent des Bruttolohns, zuzüglich 7 Prozent für die Verwaltungsgebühren (mindestens 10 und höchstens 80 Franken) pro angestellte Person und Monat. Der Anschluss an Top Relais kostet 40 Franken.
  • Bei Löhnen über dem BVG-Minimum müssen die Beiträge für die berufliche Vorsorge (2. Säule) hinzugerechnet werden, deren Prozentsatz je nach Alter der angestellten Person variiert.

Auf Anfrage kann Top Relais eine Kosteneinschätzung für Sie erstellen.

Ist es möglich, eine Person im Ruhestand einzustellen?

Ja. Rentnerinnen und Rentner zahlen keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung. Ausserdem entrichten sie AHV-Beiträge nur noch auf dem Teil des Lohnes, der 1400 Franken brutto pro Monat übersteigt.

Sie sind jedoch weiterhin gegen Berufsunfälle versichert.

Ist es möglich, französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger via Top Relais zu deklarieren?

Ja, solange sie nicht eine andere Tätigkeit in Frankreich ausüben oder in Frankreich Arbeitslosenentschädigungen beziehen.

Ist es möglich, Flüchtlinge einzustellen?

Ja, sofern deren Aufenthaltsstatus definiert ist.

Ist es möglich, eine Person ohne Aufenthaltsbewilligung einzustellen?

Nein. Es ist zwingend erforderlich, dass die Arbeitnehmenden ihren Aufenthalt persönlich bei der zuständigen Stelle regularisiert haben.

Kümmert sich Top Relais um Arbeitsbewilligungen?

Arbeitsbewilligungen sind Sache der Arbeitgebenden. In der Aufenthaltsbewilligung ist jeweils vermerkt, ob die ausländische Person arbeiten darf oder ob sie sich nur in der Schweiz aufhalten, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Die Arbeitgebenden müssen diese Überprüfung vornehmen, um den Anforderungen der für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zuständigen Stellen zu genügen. Gegebenenfalls muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Arbeitsbewilligung mit den entsprechenden Formularen beantragt werden.

Top Relais kann die Arbeitgebenden bei diesem Vorgehen unterstützen.

Wie ist vorzugehen, wenn die angestellte Person keinen AHV-Ausweis besitzt?

Top Relais kann anhand einer ID oder eines Passes den Ausweisantrag für die Ausgleichskasse des Kantons Wallis vorbereiten. Der AHV-Ausweis wird danach der angestellten Person zugeschickt.

Ich verrichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten für mehrere Personen. Muss sich jeder Arbeitgeber Top Relais anschliessen?

Ja. In diesem Fall ist es Sache jedes einzelnen Arbeitgebers, sich Top Relais anzuschliessen.

Gibt es einen Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die beide die Dienste von Top Relais in Anspruch nehmen?

Ja. Der Arbeitsvertrag wird von Top Relais auf Grundlage der übermittelten Angaben ausgearbeitet. Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Top Relais erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar.

Was riskiere ich als Arbeitgeber, wenn ich die von mir angestellte Person nicht deklariere?

Dem Arbeitgeber, der eine Person beschäftigt, ohne sie bei den Sozialversicherungen anzumelden, droht eine Busse der AHV. Darüber hinaus geht er das Risiko ein, rückwirkend (bis zu fünf Jahre) die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie Verzugszinsen bezahlen zu müssen. Bei einem Unfall der angestellten Person muss der Arbeitgeber zudem für die Kosten aufkommen, da die Unfallversicherung obligatorisch ist. Ausserdem läuft der Arbeitgeber Gefahr, gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer zu verstossen.

Welches Risiko geht ein Arbeitgeber ein, der Personen mit unbefugtem Aufenthalt beschäftigt?

Die Beschäftigung von Personen mit illegalem Aufenthalt ist sowohl nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) als auch nach dem Ausländergesetz (AuG) strafbar. Dem Arbeitgeber drohen Sanktionen, wenn beispielsweise bei einer Identitätsprüfung festgestellt wird, dass sich die von ihm angestellte Person illegal in der Schweiz aufhält.

Gibt es Top Relais auch in anderen Kantonen ausser dem Wallis?

Ja. Das Westschweizer Portal ist unter folgendem Link zu finden: www.cheques-emploi-suisse.ch

Wie kann ich mein Konto auflösen?

Teilen Sie Top Relais mit, ab welchem Datum Sie Ihr Konto auflösen möchten.

Wenn Sie den Arbeitsvertrag auflösen, lesen Sie bitte den Punkt «Vertragsauflösung».

Alle Löhne müssen gemeldet und sämtliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Der detaillierte Lohnauszug sowie der Lohnausweis zum Stichtag werden dem Arbeitgeber und der angestellten Person zugeschickt.

Unfallversicherung

Ist die Unfallversicherung im Paket von Top Relais enthalten?

Ja. Hausdienstangestellte von Privatpersonen, die Top Relais angeschlossen sind, sind automatisch bei der Suva (Grundversicherung) gegen Berufsunfälle versichert. Arbeitet die angestellte Person mindestens 8 Stunden pro Woche, ist sie zudem auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Die Suva übernimmt die Heilkosten (Ärztinnen/Ärzte, Apotheken, Spitäler) nach einem von der Versicherung anerkannten Berufsunfall oder bei einer von der Versicherung anerkannten Berufskrankheit. Nach drei Karenztagen (während denen der Lohn vom Arbeitgeber entrichtet wird) zahlt sie Entschädigungen für den Erwerbsausfall. Diese Taggelder werden direkt der angestellten Person überwiesen.

Angestellte (Raumpflege, Kurse, administrative Arbeiten usw.) von gemeinnützigen Vereinen, die Top Relais angeschlossen sind, sind automatisch bei der GMA SA (Grundversicherung) gegen Berufsunfälle versichert. Arbeitet die angestellte Person mindestens 8 Stunden pro Woche, ist sie zudem auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung für Ihr Personal abgeschlossen haben, ist es wichtig, uns zum Zeitpunkt des Anschlusses eine Kopie Ihrer Versicherungspolice zukommen zu lassen, damit diese Versicherung aus dem Paket gestrichen werden kann.

Muss ich die von mir angestellte Person auch dann versichern, wenn sie bereits bei ihrer Krankenkasse gegen Unfälle versichert ist?

Ja. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Angestellten gegen das Risiko von Berufsunfällen zu versichern.

Was muss ich tun, wenn die von mir angestellte Person einen Berufsunfall hat?

Bei einem Unfall muss der Arbeitgeber oder die angestellte Person Top Relais innerhalb von drei Tagen nach dem Vorfall informieren. Das Meldeverfahren wird von Top Relais eingeleitet.

Der Arbeitgeber muss der angestellten Person während der ersten drei Tage den Lohn zahlen, sofern diese Tage normale Arbeitstage sind. Danach muss er die Lohnzahlung einstellen, da das Taggeld direkt an die angestellte Person überwiesen wird.

Die von mir angestellte Person hatte einen Unfall auf dem Arbeitsweg. Greift der Versicherungsschutz?

Ja. In diesem Fall handelt es sich um einen Berufsunfall.

Muss ich der von mir angestellten Person während ihrer unfallbedingten Abwesenheit ihren Lohn zahlen?

Nein. Bei Berufsunfällen erhält die angestellte Person direkt ein Taggeld von der Versicherung.

Bei Nichtberufsunfällen wird der angestellten Person ein Taggeld entrichtet, insofern sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.

Die von mir angestellte Person hatte im privaten Rahmen einen Unfall. Wie muss ich vorgehen?

Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (siehe Punkt zum Berufsunfall).

Angestellte, die weniger als 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind, sind nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Top Relais muss über den Fall informiert werden. Die angestellte Person muss den Unfall ihrer Krankenkasse melden (Unfalldeckung).

Mutterschaft

Unter welchen Voraussetzungen erhält meine Arbeitnehmerin eine Mutterschaftsentschädigung?

Erwerbstätige Mütter haben während der ersten 14 Wochen nach Geburt oder Adoption eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Sie erhalten 80 Prozent ihres Lohnes, sofern sie während der neun Monate unmittelbar vor der Geburt im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren oder Arbeitslosenentschädigungen bezogen haben.

Die Kasse zahlt die Entschädigungen direkt an die Arbeitnehmerinnen.

Wie muss ich vorgehen, wenn meine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft krank ist?

Ist die schwangere Arbeitnehmerin vor der Geburt arbeitsunfähig, so ist diese Arbeitsunfähigkeit wie eine Krankheit zu behandeln (siehe Punkt «Krankheit»).

Was ist zu tun, wenn die Arbeitnehmerin entbunden hat?

Sobald das Kind geboren ist, wendet sich die Arbeitnehmerin an die Firma Top Relais. Sobald Letztere eine Kopie der Geburtsurkunde erhalten hat, erstellt sie den Antrag auf Mutterschaftsentschädigung. Die Arbeitnehmerin muss diesen ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen an die Ausgleichskasse senden. Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, während dem sie eine Entschädigung in Höhe von 80 Prozent ihres früheren Erwerbseinkommens erhält, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese Entschädigung wird direkt von der Ausgleichskasse gezahlt. Jede Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit vor Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs führt zum Erlöschen des Entschädigungsanspruchs.

Top Relais kann auch, wiederum auf Anfrage, den Antrag auf Familienzulagen erstellen, wenn der Vater keine solchen Zulagen erhält.

Muss ich meiner Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs einen Lohn zahlen?

Nein. Die Arbeitnehmerin erhält die Mutterschaftsentschädigung direkt von der Ausgleichskasse. Der Arbeitgeber muss ihr während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs keinen Lohn zahlen.

Kann ich eine andere Person einstellen, wenn meine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs abwesend ist?

Ja. Senden Sie Top Relais einfach ein Anschlussformular für die Person, die Sie während dieser Zeit als Ersatz einstellen.

Familienzulagen

Weshalb werden auf meiner Abrechnung Beiträge an die Familienausgleichskasse aufgeführt, wenn die von mir angestellte Person keine Kinder hat (oder wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin Familienzulagen erhält)?

Alle Personen, die Personal beschäftigen, sind verpflichtet, Beiträge an die Familienausgleichskasse zu entrichten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die angestellte Person keine Kinder hat. Im Kanton Wallis müssen auch die Arbeitnehmenden, egal ob mit Kindern oder ohne, zur Finanzierung der Familienzulagen beitragen.

Was muss ich tun, wenn die angestellte Person Familienzulagen erhalten möchte?

Diese Frage ist entweder auf dem Formular «Angaben Arbeitnehmer/in» oder bei der Online-Anmeldung zu beantworten.

Sofern nicht bereits die Ehegattin oder der Ehegatte Familienzulagen erhält, füllt Top Relais den den Lohn betreffenden Teil der Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen aus und leitet das Dokument an die angestellte Person weiter. Diese muss es ausfüllen, unterschreiben und an die CIVAF senden. Wenn der Anspruch auf Familienzulagen von der Kasse anerkannt wird, werden diese direkt an die angestellte Person überwiesen.

Lohn

Gibt es einen Mindestlohn ?

Top Relais verwaltet nur Verträge, deren Löhne dem Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft entsprechen.

Auf den 1. Januar 2020 hat der Bundesrat beschlossen, diesen NAV um drei Jahre zu verlängern und den Mindestlohn anzupassen (siehe Informationen zum NAV Hauswirtschaft).

Von den Mindestlöhnen kann auch durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag nicht abgewichen werden.

Kategorie Basisstundenlohn Ferienzuschlag von 8,33% für
4 Wochen
Beitragspflichtiger Bruttostundenlohn
Ungelerntes Personal CHF 19.20 CHF 1.60 CHF 20.80

Ungelerntes Personal mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung

 

CHF 21.10 CHF 1.76 CHF 22.86
Gelerntes Personal mit EBA CHF 21.10 CHF 1.76 CHF 22.86
Gelerntes Personal mit EFZ CHF 23.20 CHF 1.93 CHF 25.13

Wann muss ich die geleisteten Arbeitsstunden melden?

Die geleisteten Arbeitsstunden müssen am Monatsende oder in den darauffolgenden Tagen gemeldet werden.

Bestimmte Abrechnungen werden von Top Relais monatlich oder quartalsweise an die Sozialversicherungen geschickt.

Am Jahresende müssen alle Stunden bis zum 10. Januar gemeldet werden, damit die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und die monatliche Lohnabrechnung korrekt erstellt werden können. Sämtliche Arbeitsstunden des Jahres müssen bis spätestens am 31. Dezember erfasst werden.

Wenn Sie Ihr Konto nicht online verwalten, senden Sie am Ende jedes Monats einen ausgefüllten und von Ihnen und der von Ihnen angestellten Person unterschriebenen Check an Top Relais. Alle Checks für das laufende Jahr müssen bis spätestens am 31. Dezember eingereicht werden, da sie sonst nicht gemeldet werden können.

Krankheit

Ist im Paket von Top Relais auch eine Krankentaggeldversicherung enthalten?

Für Verträge mit Laufzeit ab Januar 2020 beinhaltet das Paket von Top Relais eine Krankentaggeldversicherung bei der Generali Assurances Générales SA, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine solche Versicherung bereits abgeschlossen. Diese Versicherung deckt ausschliesslich das Risiko Krankheit der von Ihnen angestellten Person ab, und dies zu folgenden Bedingungen:

 Deckung: Krankentaggeld in der Höhe von 80 % des AHV-Lohnes während 730 Tagen unter Abzug der Wartezeit

 Wartezeit: 30 Tage pro Versicherungsfall

 Prämiensatz: 1,5 % des AHV-Lohns; 0,75 % zu Lasten des Arbeitgebers und 0,75 % zu Lasten des Arbeitnehmers

 Während der Wartezeit muss der Arbeitgeber den Lohn der angestellten Person zu 100 Prozent weiterzahlen. Er wird nach den Beschäftigungsbedingungen oder, im Falle von variablen Löhnen, nach dem Durchschnitt der letzten Löhne berechnet.

Wenn der Arbeitgeber keine solche Versicherung hat, ist er gemäss Artikel 324a des Obligationenrechts verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit der angestellten Person den Lohn für eine begrenzte Zeit fortzuzahlen (Berner Skala):

  • drei Wochen im 1. Dienstjahr
  • einen Monat im 2. Dienstjahr
  • zwei Monate im 3. und 4. Dienstjahr
  • drei Monate im 5. bis 9. Dienstjahr
  • vier Monate im 10. bis 14. Dienstjahr
  • usw.

Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach den Beschäftigungsbedingungen oder, im Falle eines variablen Lohns, nach dem Durchschnitt der letzten Löhne.

Wie ist vorzugehen, wenn die von mir angestellte Person krank wird?

Im Krankheitsfall muss die angestellte Person dem Arbeitgeber und Top Relais ein Zeugnis vorlegen, das ihre Arbeitsunfähigkeit belegt.

Sieht der Arbeitsvertrag eine Deckung durch die Krankentaggeldversicherung vor, meldet Top Relais den Fall nach Ablauf der Wartezeit der Generali Assurances Générales SA. Diese zahlt das Krankentagegeld ab dem 31. Tag der Arbeitsunfähigkeit direkt an die angestellte Person (siehe auch oben).

Was ist zu tun, wenn die von mir angestellte Person sich um ihr krankes Kind kümmern muss?

Der Arbeitgeber muss der angestellten Person mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung des kranken Kindes erforderliche Zeit freigeben (bis zu drei Tage, je nach Alter und Gesundheitszustand des Kindes).
Die Eltern müssen sich darum bemühen, geeignete Alternativen zu finden (Unterstützung durch Familienmitglieder, Verwandte oder Kinderbetreuungsdienste).

Bei Krankheit eines Kindes hat die angestellte Person für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Lohn, wobei dieselben Regeln gelten wie bei Krankheit einer nicht versicherten angestellten Person (Berner Skala im Wallis – Lohnanspruch von 100 Prozent während drei Wochen im 1. Dienstjahr, während eines Monats im 2. Dienstjahr usw.).

Hat die angestellte Person ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit bereits ausgeschöpft, so hat sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung ihres Kindes.

Berufliche Vorsorge

Ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) für die von mir angestellte Person obligatorisch?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sieht eine obligatorische Versicherung vor, wenn der Jahreslohn eines Arbeitsvertrags die BVG-Eintrittsschwelle übersteigt. Im Jahr 2021 betrug diese 21 510 Franken.

Top Relais hat eine Kollektivversicherung bei der Vorsorgestiftung Tellco pkPRO abgeschlossen. Top Relais kümmert sich nur dann um den Anschluss, wenn der Lohn der angestellten Person bei demselben Arbeitgeber die Eintrittsschwelle überschreitet.

Arbeitslosigkeit

Die von mir angestellte Person bittet mich um eine Arbeitgeberbescheinigung. Was muss ich unternehmen?

Der Arbeitgeber informiert die Firma Top Relais. Letztere füllt das entsprechende Dokument aus und übermittelt es an die Arbeitslosenkasse. Falls der Vertrag aufgelöst wurde, muss eine Kopie des Kündigungsschreibens an Top Relais geschickt werden.

Die von mir angestellte Person muss einen Zwischenverdienst (Arbeitslosigkeit) melden. Wie muss ich vorgehen?

Teilen Sie Top Relais den Namen und die Adresse der Arbeitslosenkasse mit, bei der sich die von Ihnen angestellte Person angemeldet hat.

Damit die angestellte Person Arbeitslosenentschädigungen erhält, muss die Bescheinigung über den Zwischenverdienst so rasch wie möglich an die Arbeitslosenkasse geschickt werden.

 Wenn der Arbeitgeber das Webportal nutzt, wird nach der Lohnbuchung automatisch eine Zwischenverdienstbescheinigung in seinem Konto erstellt. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung ausdrucken, die Punkte 15 und 16 ausfüllen, das Dokument unterschreiben und es an die angestellte Person weiterleiten.

 Wenn der Arbeitgeber das Konto nicht online verwaltet, schickt Top Relais die Zwischenverdienstbescheinigung direkt an die Arbeitslosenkasse.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen?

Eine angestellte Person mit rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz und einer Arbeitsbewilligung hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

 Personen, die eine AHV-Rente beziehen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen.

Ferien

Wie hoch ist der Ferienanspruch?

Arbeitnehmende haben Anspruch auf vier Wochen Ferien pro Jahr, Personen unter 20 Jahren auf fünf Wochen. Die beiden Parteien können schriftlich eine längere Feriendauer vereinbaren.

Wie werden die Ferien bezahlt?

Bezieht die angestellte Person einen Monatslohn, so wird der Lohn während der Ferien entrichtet.

Arbeitet die angestellte Person im Stundenlohn, erhält sie während des Urlaubs keinen Lohn. Zu ihrem Stundenlohn wird jedoch ein Ferienzuschlag dazugerechnet. Der beitragspflichtige Bruttolohn setzt sich demnach aus dem Basisstundenlohn und einer Ferienentschädigung in Höhe von 8,33 Prozent (bei vier Wochen Urlaub) bzw. 10,65 Prozent (bei fünf Wochen) zusammen.

Feiertage

Müssen Feiertage bezahlt werden?

Ja, wenn die angestellte Person einen festen Monatslohn erhält. In diesem Fall werden Feiertage auch dann bezahlt, wenn sie an diesen Tagen nicht arbeitet.

Nein, wenn die angestellte Person im Stundenlohn arbeitet. In diesem Fall wird nur der 1. August bezahlt, wenn er auf einen normalen Arbeitstag fällt. Die anderen Feiertage werden nicht bezahlt, an diesen wird aber auch nicht gearbeitet.

Quellensteuer

Wer ist von der Quellensteuer betroffen?

Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung der Kategorie B, L, N oder F unterliegen der Quellensteuer, es sei denn, der/die Ehepartner/in besitzt die Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungsbewilligung der Kategorie C. Die Quellensteuer wird vom Lohn abgezogen und von Top Relais nach einem von der Steuerverwaltung vorgegebenen Tarif an diese überwiesen.

Kann die von mir angestellte Person eine Neuberechnung der Quellensteuer verlangen?

Ja. Sie haben bis Ende März des Folgejahres Zeit, um direkt bei der Steuerverwaltung einen Antrag auf Neuberechnung der Quellensteuer zu stellen.

Die von mir angestellte Person hat soeben die Aufenthaltsbewilligung C erhalten. Was muss ich tun?

Sie müssen Top Relais unverzüglich darüber informieren, damit die Daten der von Ihnen angestellten Person aktualisiert werden können. Top Relais schickt dem Arbeitgeber einen Abrechnungsbogen (Lohnberechnung), auf dem die Quellensteuer nicht berücksichtigt wird.

Vertragsauflösung

Was ist zu tun, wenn die von mir angestellte Person kündigt oder wenn ich den Arbeitsvertrag auflösen möchte?

Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sieben Kalendertagen kündigen. Die Kündigungsfrist nach der Probezeit wird im Arbeitsvertrag festgelegt.

Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Vertrag immer schriftlich per Einschreiben rund zehn Tage vor Monatsende zu kündigen. (Die Kündigung ist erst dann wirksam, wenn sie die andere Partei erhalten hat. Die Beweislast für die Kündigung liegt bei der Partei, die den Vertrag auflöst.) Bei persönlicher Übergabe des Kündigungsschreibens sollte sich die kündigende Partei den Empfang schriftlich quittieren lassen.

Der Arbeitgeber muss Top Relais eine Kopie des Kündigungsschreibens zur Information zukommen lassen.

Welche Informationen muss ich Top Relais bei einer Vertragsauflösung übermitteln?

Sie müssen Top Relais mitteilen, wer den Vertrag wann und auf welches Datum aufgelöst hat. Top Relais benötigt diese Informationen, um allfällige Fragen der Arbeitslosenkasse oder der anderen Sozialversicherungen beantworten zu können. Ausserdem ist zu klären, ob Sie eine andere Person einstellen oder Top Relais Ihr Konto auflösen soll.

Die von mir angestellte Person ist arbeitsunfähig. Kann ich den Arbeitsvertrag kündigen?

Bei vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall sowie während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Entbindung ist die angestellte Person für einen bestimmten Zeitraum (Sperrfrist) vor einer Kündigung geschützt.

Das Gesetz (Art. 336c OR) sieht die folgenden Sperrfristen vor:

  • im 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • im 2. bis und mit dem 5. Dienstjahr: 90 Tage
  • ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage

Eine Kündigung, die während der Sperrfrist erfolgt, ist nichtig, d.h. ungültig. Um das Arbeitsverhältnis rechtsgültig zu beenden, muss der Arbeitgeber somit bei Rückkehr der angestellten Person an den Arbeitsplatz oder nach Ablauf der Sperrfrist erneut kündigen. Andernfalls läuft der Vertrag normal weiter.

Eine Sperrfrist gibt es jedoch erst nach der Probezeit.

Sperrfristen gelten nur dann, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt. Reicht die angestellte Person die Kündigung ein, kann sie sich nicht auf eine Sperrfrist berufen.

Die von mir angestellte Person wird während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig. Wie ist vorzugehen?

Tritt die Arbeitsverhinderung erst nach der Kündigung ein, wird die Kündigungsfrist unterbrochen. Sie läuft erst nach der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bzw. nach Ablauf der Maximaldauer der Sperrfrist weiter.

Dokumente

Wie bestelle ich ein neues Checkbuch (nur für Personen, die ihr Konto nicht online verwalten)?

Kreuzen Sie einfach das dafür vorgesehene Kästchen unten auf dem letzten zu versendenden Check an. Der Antrag kann auch per E-Mail und telefonisch gestellt werden.

Ich habe mich Top Relais angeschlossen. Erhält die von mir angestellte Person eine Abrechnung der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und einen Lohnausweis?

Wenn Sie Ihr Konto online verwalten, werden die Einzelheiten der Löhne des Jahres und der Lohnausweis erstellt, sobald alle Löhne gemeldet und alle Beiträge gezahlt wurden. Die Dokumente werden auf dem Webportal verfügbar sein.

Was geschieht mit den Lohnabrechnungen?

Im Paket von Top Relais ist kein Postversand der Lohnabrechnungen enthalten. Letztere stehen auf dem Webportal zur Verfügung, damit sie der Arbeitgeber der von ihm angestellten Person übermitteln kann.

Die Lohnabrechnung kann der angestellten Person auch automatisch zugestellt werden, allerdings nur per E-Mail.

Abkürzungen

AHV
Alters- und Hinterlassenenversicherung

IV
Invalidenversicherung

EO
Erwerbsersatz(ordnung)

KTGV
Krankentaggeldversicherung

ALV
Arbeitslosenversicherung

FZ
Familienzulagen

BUV
Berufsunfallversicherung

NBUV
Nichtberufsunfallversicherung (ab 8 Std./Woche)

QST
Quellensteuer

BVG
Berufliche Vorsorge